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Verkaufsaktivitäten :

 

Für Aufträge, die uns für Verkaufsaktivitäten erteilt werden, berechnen wir eine Käufercourtage und nach Absprache und interner Vereinbarung eine Verkäufercourtage!

 

Vermietungsaktivitäten :

 

Seit dem  1. Juni 2015 gilt in Deutschland das „ Bestellerprinzip „ .

Bei dem Bestellerprinzip handelt es sich um eine Änderung der Regelung des Wohnungsvermittlungsgesetzes.  Es ist Teil der Mietrechtsreform, die zuvor schon die Mietpreisbremse zur Deckelung der Mieten in begehrten Wohnlagen eingeführt hat. Die Neuregelung zur Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen sieht vor, dass derjenige die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt, der den Makler beauftragt.

Makler dürfen künftig nur von denjenigen Geld verlangen, die ihnen einen Vermittlungsauftrag erteilt haben.  Folge der Neuregelung ist, dass in der  Praxis der Mieter faktisch nicht mehr der Besteller sein kann und in kaum einem Fall mehr die Provisionskosten tragen muss. In der Regel sind das dann die Vermieter.

Die Firma DO-Immobilien GmbH ( vorher DO-Immobilien e. K. ) ist seit nunmehr 18 Jahren auf die Vermittlung von Immobilien – explizit im Vermietungssektor und Verkaufssektor von Eigentumswohnungen und Häuserm - spezialisiert und mit Engagement und Fachkompetenz für beide Seiten als starker Partner tätig. Unsere Immobilienexperten sind für Sie vor Ort, um Sie bei Ihrer Suche nach einem perfekten Mieter für Ihre Immobilie zu unterstützen.

 

In der bisherigen Praxis zahlte der Mieter im Falle der erfolgreichen Vermittlung einer Wohnung nach Zustandekommen des rechtskräftigen Mietvertrages eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten der Kaltmiete ( inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer – demnach also 2 Monatskaltmieten plus 19% MwSt).

Der Verkauf von Immobilien, sowie die Vermietung von Gewerbeflächen sind vom Bestellerprinzip nicht betroffen.

Allerdings ergeben sich Neuerungen in der Vermietungspraxis.

Somit berücksichtigt die Novelle des Wohnungsvermittlungsgesetzes die Interessen von Vermietern und Mietern wenn auch nicht Gleichermaßen. Einen Makler zu beauftragen, lohnt sich für beide Seiten auch weiterhin.


"Vermieter müssen entscheiden, ob unsere Vermittlung ihren Preis wert ist, dies erschwert den leistungsschwächeren Vermietungsmaklern ihr Geschäft, bringt den Leistungsführern aber klare Vorteile. Die Stärkung von Besteller- und Leistungsprinzip verbessert das Image unseres Berufsstandes und unterstreicht unsere Marktposition."  


Ihr Weg zu uns

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Für uns sprechen Bestnoten und exzellente Rückmeldungen:

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